Allgemeines Soziales Jahr - ASJ

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Bild von der Pressekonferenz / Buchvorstellung - Foto von S. Müller

Das Allgemeine Soziale Jahr (ASJ) ist ein verpflichtender Dienst für alle jungen Frauen und Männer zu leisten im Sozialwesen, der Kultur oder dem Naturschutz. Ein solcher Dienst existiert noch nicht. Er ist mit dem früheren Zivilidienst in einigen Punkten vergleichbar. Der grundlegende Unterschied besteht darin, dass er kein Ersatzdienst für einen Wehrdienst ist und für Frauen und Männer gleich verpflichtend sein soll.

Zum 150 jährigem Jubiläum der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel beführwortet die Stiftung in einem Plädoyer die Einführung eines solchen Allgemeinen Sozialen Jahres. Das Allgemeine Soziale Jahr dient dem sozialen Zusammenhalt, schafft Orientierung und könnte auch eine Antwort auf die europaweite Jugendarbeitslosigkeit sein.

Laut einer repräsentativen Umfrage sind 75% der Bürgerinnen und Bürger für ein derartiges Soziales Jahr. Ein großteil ehemaliger Zivildienstleistender sieht den Zivildienst als Bereicherung ihres Lebens.

Nachfolgend sind einige Quellen aufgeführt, die rechtliche, ethische und organisatorische Themen aus der Diskussion beleuchten.

 

Die Kritiker eines solchen Dienstes führen rechtliche Probleme in's Feld die einen solchen "Zwangsdienst" verbieten würden. Zudem werden oftmals die Entprofessionalisierung sozialer Dienste und imense organisatorische und finanzielle Aufwendungen als Hinderungsgrund genannt.

Viele dieser Kritikpunkte wurden schon im Zuge der Beendigung des Wehrdienstes vorgebracht, als eine Fortführung des Zivildienstes unabhängig vom Wehrdienst diskutiert wurde.

In dem Plädoyer "Ein JA muss sein" wird auf diese Punkte eingegangen. Eine Grundrechtsänderung würde hierfür als notwendig erachtet und die Herausforderungen einer solch großen Aufgabe gesehen. Zugunsten der Chancen für den Zusammenhalt der Gesellschaft sollte aber die Einführung eines Allgemeines Sozialen Jahres geprüft und anvisiert werden.